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Verantwortung für die Ladungssicherung: Was sind die Vorschriften?

Wer in einem konkreten Fall Verantwortung für die Ladungssicherung trägt, lässt sich häufig nicht so leicht bestimmen. In der Praxis bleibt die Verantwortung für eine gesicherte Ladung oft beim Fahrer hängen: Bei Ladungsverlust oder Transportschäden wird immer erst bei ihm geprüft, ob er alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen durchgeführt hat.
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Der Fahrer trägt aber nicht die alleinige Verantwortung für die Ladungssicherung beim Container, Lkw und anderen Transportmitteln: Auch Verlader und Fahrzeughalter haben ihre Pflichten bei der Transportgutsicherung. Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten und welche Verantwortlichkeiten Absender, Fahrer und Zulassungsbesitzer konkret haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Rechtliche Vorschriften bei der Ladungssicherung

Die Ladungssicherung ist in § 22 und § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. § 22 der StVO besagt, dass die Ladung entsprechend verstaut und gesichert werden muss. Konkret bedeutet das: Die Ladung darf – auch bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern – nicht verrutschen, wegrollen, umfallen oder vermeidbaren Lärm verursachen.

Bei der Frachtgutsicherung sind außerdem die anerkannten technischen Normen – zum Beispiel zur Lastverteilung im Lkw – zu berücksichtigen. Die VDI-Richtlinie 2 700 gibt Auskunft über die Kräfte, die während des Transports auf Güter einwirken – und wie ihre Sicherung auf Transportmitteln erfolgen sollte.

Für Fragen rund um den innerdeutschen Transport hilft ein Blick auf das Handelsgesetzbuch (HGB). Dort finden Sie auch Informationen über die Verantwortung für die Ladungssicherung.

Laut HGB trägt der Absender – sofern nicht anderes vereinbart – die Verantwortung für die beförderungssichere Verladung. Der Frachtführer ist für die betriebssichere Verladung zuständig. Zur Verladung gehört nicht nur das Verbringen des Transportguts in den Lkw, sondern auch die fachgerechte Ladungssicherung.

Ladungssicherung – welche Verantwortung haben Absender, Fahrer und Fahrzeughalter?

Verlader, Fahrer und Zulassungsbesitzer haben jeweils unterschiedlichen Pflichten bei der Ladungssicherung. Alle Beteiligten müssen sich an spezifische Anforderungen und Richtlinien halten.

Verantwortung des Absenders bei der Ladungssicherung

Als Verlader gilt die mit dem Entladen oder Beladen eines Fahrzeugs beauftragte Person. Aufgabe des Verladers beziehungsweise Absenders ist es, die Ladung verkehrssicher und fachgerecht zu verstauen – mittels Antirutschmatten, Zurrgurten, Keilen und anderen Hilfsmitteln.

Die Ladung muss so platziert werden, dass sie sich während des Transports nicht auf der Ladefläche verschiebt und auch nicht umfällt oder herabfällt. Der Verlader besitzt für diese Aufgabe die erforderlichen Fachkenntnisse: Er weiß genau, wie er schwere Gegenstände stabil lagern und eine effektive formschlüssige Ladungssicherung vornehmen kann, damit wenig Spielraum für Bewegung entsteht.

Bei jeglichen Fahrmanövern, Voll- und Notbremsungen muss die Fracht geschützt und gesichert sein. Dabei besagt das Gesetz, dass der Verlader die Verantwortung für die beförderungssichere Ladungssicherung im Lkw übernehmen müssen. Die Verantwortung für Ladungssicherung kann er laut HGB nicht einfach auf den Fahrer übertragen.

Verantwortung des Fahrers bei der Ladungssicherung

Es obliegt dem Fahrzeugführer, das Fahrzeug bereitzustellen, um das Beladen und Sichern der Fracht zu ermöglichen. Dabei muss er auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrzeugfunktionen achtgeben. Entsprechend muss er sich beim Absender nach Gewicht und Schwerpunkt der Fracht erkundigen und ihm alle relevanten Informationen – wie das zulässige Höchstgewicht des Fahrzeugs – übermitteln. Über alle erforderliche Maßnahmen zur betriebssicheren Ladungssicherung muss er den Absender in Kenntnis setzen.

Der Fahrzeugführer muss sicherstellen, dass das Fahrzeug bereit zum Beladen ist. Auch, wenn der Fahrer den kompletten Ladevorgang nicht beaufsichtigen muss, trifft ihn die Nachprüfungspflicht. Vor Fahrtbeginn wird kontrolliert, ob die Ladung fachgerecht gesichert ist. Ist dies nicht der Fall und der Fahrer stellt eine mangelnde Ladungssicherung fest, muss er den Absender auf mögliche Transportschäden hinweisen.

Dann sollte nachgebessert werden, damit hohe Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Bleiben die Mängel bestehen, darf der Fahrer die Fahrt verweigern. Nur, wenn der Absender klar kommuniziert, dass er keine Änderungen vornehmen wird, darf der Fahrer trotzdem fahren, nachdem er ihn auf den Ladefehler hingewiesen hat.

In einer solchen Situation sollte der Frachtführer dies allerdings auch schriftlich festhalten: Am besten vermerkt er auf dem Transportdokument, dass er den Absender auf den Ladefehler aufmerksam gemacht hat und lässt sich seine Unterschrift geben. So schützt er sich optimal vor den Konsequenzen möglicher Transportschäden.

Nicht ausreichend gesicherte Ladung kann schnell zum Problem im Straßenverkehr werden. Hohe Verkehrssicherheit hat oberste Priorität: Deshalb muss der Fahrer auch während der Fahrt auf die Ladung achten und bei Bedarf reagieren. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss er dafür sorgen, dass die Ladung Sicht und Gehör beim Transport nicht beeinträchtigt. 

In einigen Fällen trägt der Frachtführer aber auch die Verantwortung für die beförderungssichere Verladung – zum Beispiel dann, wenn es sich beim Absender um eine Privatperson ohne erforderliches Fachwissen zur Ladungssicherung handelt.

Pflichten des Fahrzeughalters

31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die Verantwortung des Fahrzeughalters bei der Ladungssicherung. So ist er als Zulassungsinhaber oder der Mieter des Fahrzeugs dafür zuständig, dass die Ladungssicherung den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. 

Er hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug technischen Standards entspricht, verkehrssicher und einsatzbereit ist. So muss das Fahrzeug derart konstruiert und ausgestattet sein, dass keine Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen – sonst darf er die Inbetriebnahme des Fahrzeugs nicht zulassen.

Zu seinen Aufgaben gehört außerdem, erforderliche Hilfsmittel zur Ladungssicherung zur Verfügung zu stellen – wie Zurrgurte und Antirutschmatten. Diese Aufgabe kann er an fachkompetentes Personal delegieren – und kommt dadurch seiner Überwachungsaufgabe nach. In einem solchen Fall muss jedoch Anleitung und Überwachung der Mitarbeiter genau protokolliert werden. 

Die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters bleibt bestehen, selbst wenn er sich auf die Kompetenz seines Fahrers verlässt. Bei der Ladungssicherung kann er die Verantwortung nur dann auf den Fahrer übertragen, wenn der von ihm beauftragte Fahrer zweifelsfrei als zuverlässig und fachkundig gilt

Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: So muss der Fahrer beispielsweise in regelmäßigen Abständen kontrolliert und die Kontrollen auch entsprechend dokumentiert werden.

Mangelnde Ladungssicherung: Mit diesen Rechtsfolgen ist zu rechnen

Die Folgen mangelhafter Ladungssicherungen reichen von einem Fahrverbot – bis die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist – über Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen und hängen vom Einzelfall ab:

Bei routinemäßiger Verkehrskontrolle:
• Verbot der Weiterfahrt bis zur fachgerechten Ladungssicherung
• Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige mit Bußgeld und Punkten in Flensburg

Verkehrsunfall aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung:
• Bei Sachschäden: Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige mit Bußgeld und Punkten in
‏ Flensburg
• Bei einem Unfall mit Personenschaden: Strafanzeige (Geld- oder Freiheitsstrafe)

Strafen und Unfälle vorbeugen: durch Rechtssicherheit bei der Ladungssicherung

Fahrzeughalter, Verlader und Fahrer tragen Verantwortung für eine regelkonforme Ladungssicherung. Absender und Frachtführer sollten klare Absprachen treffen – zum Beispiel bezüglich geeigneter Beförderungsmittel. Damit für verkehrs- und betriebssicheren Transport gesorgt ist, müssen sich beide gegenseitig über entsprechende Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung informieren.

Durch korrekte Ladungssicherung lassen sich Unfälle und strafrechtliche Konsequenzen vorbeugen. Dafür müssen sich alle beteiligten Akteuere an gesetzliche Vorschriften halten.

FAQ

Wer haftet bei Schäden durch falsche Ladungssicherung?

Der Absender der Ware übernimmt zunächst die Verantwortung für Schäden, die durch unzureichende Ladungssicherung verursacht werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auch wenn der Fahrer beim Verladen mithilft, haftet der Absender für eine nicht korrekte beförderungssichere Verladung.

Was ist die Verantwortung des Fahrers bei der Ladungssicherung?

Der Fahrer hat die Pflicht, für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu sorgen. Bevor er die Fahrt antreten darf, muss er kontrollieren, ob alle Maßnahmen durchgeführt und die Ladung sicher verstaut ist. Wenn er bei der Kontrolle auf Verladefehler stößt, kann er die Fahrt verweigern und es sollte nachgebessert werden.

An dieser Stelle enden seine Pflichten allerdings noch nicht: Während der Fahrt muss er das Transportgut im Auge behalten, vor allem, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden oder die Fahrumstände dies erfordern, sind weitere Kontrollen wichtig.

Wie kann die Ladung im Fahrzeug gesichert werden?

Je nach Fahrzeugtyp und Art der Ladung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Transportgut zu sichern. So können Sie die Ladung nach dem Prinzip der Formschlüssigkeit möglichst ohne Lücken verladen.

So bleibt sie stabil und verrutscht nicht. Mit geeigneten Hilfsmitteln –wie Zurrgurten und Antirutschmatten – sichern Sie die Ladung korrekt. Hierbei sollten Sie auch die Zurrwinkel und die Zurrkraft mitberücksichtigen.

Was sind die Folgen einer unzureichenden Ladungssicherung?

Mangelhafte Ladungssicherung kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen: Sie kann zu Unfällen im Straßenverkehr führen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Außerdem können Sachschäden an Fahrzeugen oder Infrastruktur entstehen.

Fällt Ladung vom Fahrzeug und es werden Straßen blockiert, können Behinderungen im Verkehr die Folge sein. Wenn die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung nicht befolgt werden, drohen Bußgelder und andere strafrechtliche Folgen.

Wo finden sich die Vorschriften zur Ladungssicherung?

Die Regeln zur Ladungssicherung finden Sie in § 22 und § 23 StVO. Grundlegende Vorschrift ist, dass jegliche Ladung so befestigt werden muss, dass sie auch bei Ausweich- oder Bremsmanövern nicht ihre Position verändert oder gar vom Fahrzeug stürzt.

Wer kontrolliert die Ladungssicherung?

Zuständige Behörden – darunter Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) – kontrollieren die Ladungssicherung. Damit bei der Kontrolle alles reibungslos verläuft, sollte der Fahrer eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung beachten.

Wird bei der Kontrolle unzureichende Ladungssicherung festgestellt, kann es zu Verzögerungen beim Transport kommen. Denn die Fahrt darf erst weitergehen, nachdem für korrekte Ladungssicherung gesorgt ist.

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